Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen (wenn ein Rollstuhl benötigt wird)
Die Sicherheit der Passagiere steht bei der Jat Airways an erster Stelle.
Seit ihrer Gründung beachtet die Fluggesellschaft die internationalen Vorschriften für den Luftverkehr und bringt ihre Regeln mit diesen in Einklang.
Eine solcher Vorschriften ist die IATA Resolution 700 (Resolution der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung), durch welche die Regeln für die Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen definiert werden und die verbindlich für alle Mitglieder der IATA ist.
Weitere wichtige Vorschrift ist die EU-Verordnung, die von dem Europäischen Parlament und Rat verabschiedet wurde (Verordnung EG Nr. 1107/2006) und seit dem 26. Juli 2008 in Kraft ist. Gültig ist diese Verordnung auch für die Jat Airways-Flüge, die in der EU ihren Ausgang nehmen.
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen sind Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die einer besonderen Aufmerksamkeit oder Hilfe bedürfen, während sie an/von Bord gehen, während des Fluges und am Flughafen.
Gemäß der genannten IATA-Resolution sind alle Fluggesellschaften, Mitglieder der IATA, dazu verpflichtet, bei der Zustimmung zu ihrer Beförderung die Passagiere mit besonderen Bedürfnissen in drei Kategorien (s. u.) einzustufen, aufgrund welcher die Rechte und die Pflichten sowohl der Fluggesellschaften als auch der Passagiere festgelegt werden, wobei das Grundkriterium und die Priorität in allen genannten Fällen die SICHERHEIT ist:
- Personen mit besonderen Bedürfnissen, die einen Rollstuhl oder einen Krankenwagen für den Transport zum/vom Flugzeug benötigen, die jedoch keiner Hilfe beim Ein- und Aussteigen bedürfen, die ohne fremde Hilfe bis zu/von ihrem Sitzplatz aus gehen können und die Toilette ebenfalls ohne fremde Hilfe benutzen können. Diese Personen benötigen keinen Begleiter, außer wenn vom Arzt nach einem ausdrücklich verlangt wird.
- Personen mit besonderen Bedürfnissen, die einen Rollstuhl für den Transport bis zu/von der Flugzeugtreppe sowie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen benötigen, die aber selbstständig ihren Sitzplatz erreichen und die Toilette ohne fremde Hilfe benutzen können. Diese Personen benötigen keinen Begleiter, außer wenn vom Arzt nach einem ausdrücklich verlangt wird.
- Personen mit besonderen Bedürfnissen, die vollkommen bewegungsunfähig sind und einen Rollstuhl oder einen Krankenwagen für den Transport zum/vom Flugzeug benötigen; auf Hilfe beim Ein- und Aussteigen, beim Einnehmen des Sitzplatzes und bei der Benutzung der Toilette angewiesen sind. Für diese Kategorie ist eine Begleitperson erforderlich.
Jat Airways schenkt große Aufmerksamkeit allen Kategorien der Passagiere und achtet darauf, allen Fluggästen – unabhängig von der in der Luftfahrt definierten Kategorie – einen sicheren und angenehmen Flug zu ermöglichen. Im Einklang damit und gemäß der IATA Resolution 700 ist Jat verpflichtet, beim ersten Kontakt mit den Passagieren die notwendigen Informationen einzuholen (ob der Passagier zusätzliche Dienstleistungen auf dem Flughafen und während des Fluges benötigt, um ihm völlige Sicherheit und Komfort zu bieten). Aufgrund der erhaltenen Informationen wird die Kategorie des Passagiers mit besonderen Bedürfnissen bestimmt, anschließend werden erforderliche Vorkehrungen getroffen, um auch anderen Passagieren einen sicheren und angenehmen Flug zu bieten.
Dem Passagier mit besonderen Bedürfnissen kann in folgenden Fällen die Beförderung verweigert werden:
- die Kategorie des Passagiers muss festgestellt werden, der Passagier stellt aber auf Jats Anforderung die notwendigen Informationen nicht zu oder weigert sich dies zu tun;
- die befugte Person der Fluggesellschaft (Facharzt für Luftfahrtmedizin) stellt fest, dass die Person die medizinischen Voraussetzungen für einen Lufttransport nicht erfüllt;
- die vorgeschriebene Anzahl der Sitzplätze für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen ist bereits belegt;
- der Passagier mit besonderen Bedürfnissen weigert sich, das Ticket für die begleitende Person zu kaufen, wenn ein Begleiter erforderlich ist.
Gemäß der IATA Resolution 700 ist es für die Passagiere der o. a. dritten Kategorie notwendig, das MEDIF (Medical Information Sheet) Formular auszufüllen.
Aufgrund dieses von dem behandelnden Arzt des Passagiers ausgefüllten Formulars entscheidet Jats Facharzt für Luftfahrtmedizin, ob der Passagier in entsprechender Begleitung den Flug antreten kann oder nicht.
Die Mitwirkung der Passagiere ist für unsere Fluggesellschaft unentbehrlich, denn nur bei vorliegenden Informationen über ihre besonderen Bedürfnisse können wir diesen entsprechen und alle vorgegebenen und erforderlichen Maßnahmen bezüglich der Sicherheit aller Passagiere, des Flugpersonals und des Flugzeugs treffen. |