Während des Flugs
Check-In des Gepäcks
- Wie lange vor dem Abflug meiner Maschine muss ich am Flughafen sein?
Wir raten Ihnen rechtzeitig am Flughafen zu sein, damit das Einchecken des Gepäcks und alle Kontrollen und Boarding ungestört vorgenommen werden. Sie sollen 1,5 Stunden vor Abflug im Binnenverkehr, 2 Stunden vor Abflug im internationalen europäischen Flugverkehr und 2,5 Stunden vor Abflug im interkontinentalen Flugverkehr am Flughafen sein.
- Wann kann ich vor dem Abflug meiner Maschine spätestens zum Check-In des Gepäcks erscheinen?
Der letzte Augenblick, wann Sie Ihr Gepäck einchecken und alle Formalitäten vor dem Betreten des Flugzeugs vornehmen können, ist 30 Minuten vor dem Abflug Ihrer Maschine. Danach wird der Schalter geschlossen sowie Ihr Flug und es besteht keine Möglichkeit des Eintritts mehr, damit das Flugzeug rechtzeitig starten kann.
- Kann ich mein Gepäck bis zum Endziel meiner Reise einchecken?
Ja, Sie können das Gepäck bis zum Endziel einchecken, ungeachtet der Änderungen des Flugzeugs und der Fluggesellschaft auf Ihrer Route, falls das zwischen den Fluggesellschaften vereinbart ist und Sie kein Stopover länger als 24 Stunden vornehmen.
- Wie sehen die Einschränkungen für das Gepäck aus, das ich abgebe?
Das erlaubte Gewicht des Gepäcks, das abgegeben und transportiert wird ist gratis für:
- 40 kg für die Beförderung in der Business Class
- 30 kg für die Beförderung in der Economy Class
- 10 kg für Kinder bis zu 2 Jahren rechtzeitig (infante).
- Was geschieht, wenn mein Gepäck das erlaubte Gewicht überschreitet?
Wenn Ihr Gepäck das erlaubte Gewicht überschreitet, wird jedes Kilogramm darüber hinaus als Übergepäck behandelt und dafür wird direkt am Check-In Schalter, gemäß bestimmter Preisliste pro Kilogramm, bezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der nächsten lokalen JAT-Vertretung.
Handgepäck
- Wie sehen die Einschränkungen für das Handgepäck aus, das an Bord mitgeführt wird?
Sie können eine Reisetasche pro Person, des Gewichts bis zu 8 Kilogramm, mit sich führen. Die maximale Dimension (Länge + Breite + Höhe) kann bis zu 115 cm sein.
- Können Musikinstrumente an Bord mitgeführt werden?
Musikinstrumente, die Sie problemlos im Schoss halten können, können Sie an Bord mitführen. An Bord können Sie auch größere Musikinstrumente (deren Umfang die Türrahmen nicht überschreiten) sowie äußerst teuere kleinere Musikinstrumente mitführen, jedoch müssen sie in Schachteln eingepackt sein, im Voraus angemeldet werden, eine Zustimmung über den Transport erhalten und für sie muss ein extra -Sitzplatz gebucht werden. Die Instrumente dürfen keine gefährlichen Stoffe oder Gegenstände enthalten, die in das Flugzeug nicht mitgeführt werden dürfen.
- Kann ich mein Haustier an Bord mitnehmen?
Ja, das können Sie. Damit Sie ihre eigene sowie die Sicherheit anderer Passagiere gewährleisten, sollen Sie zuerst die Beförderung Ihres Haustiers (Hund, Katze, Vögel und sonstige kleine Haustiere) bei der lokalen JAT-Vertretung samt erforderlichen Unterlagen und tierärztlicher Bestätigung für Ihr Haustier anmelden und buchen. Das Haustier darf nicht über 10 Kilogramm, zusammen mit dem Käfig (Korb), den Sie ihm vorschriftsmäßig beschaffen haben, schwer sein und dieses Gewicht wird als Übergepäck nach dem geltenden Tarif gezahlt.
- Welche Haustiere können nicht an Bord mitgenommen werden?
Alle Tiere, die schwerer als 10 Kilogramm sind, keinen Käfig (Korb) haben, beim Zoll nicht angemeldet sind und über die nötigen Unterlagen nicht verfügen, können nicht an Bord mitgenommen werden.
- Kann ich meinen CD Player, Handy und Laptop an Bord benutzen?
Der Transport elektronischer Ausrüstung an Bord ist erlaubt, jedoch können Sie diese wegen Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Passagiere an Bord nicht benutzen, weil sie die elektronische Steuerung des Flugzeugs stören.
- Kann ich den Kinderwagen bis zum Betreten des Flugzeugs benutzen?
Passagiere mit Babys können den Kinderwagen bis zum Betreten des Flugzeugs benutzen. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Am Abfertigungsschalter wird Ihr Kinderwagen mit dem gelben Anhängerschild "Delivery at aircraft side" gekennzeichnet. Ihren Kinderwagen sollten Sie vor dem Betreten des Flugzeugs dem Verlademitarbeiter übergeben. Den Kinderwagen erhalten Sie wieder nach der Landung, beim Verlassen des Flugzeugs.
Anmerkung: Diese Dienstleistung steht auf Flügen von/nach London, Stockholm, Kopenhagen und Düsseldorf nicht zur Verfügung.
- Kann ich meinen faltbaren Rollstuhl bis zum Sitzplatz im Flugzeug benutzen?
Ihren faltbaren Rollstuhl können Sie im Abflugwartebereich benutzen, wo Sie dann einen Rollstuhl erhalten, der für die Beförderung bis zu Ihrem Sitzplatz geeignet ist. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Antrag am Abfertigungsschalter, damit Ihr Rollstuhl zusätzlich mit dem gelben Anhängerschild "Delivery at aircraft side" versehen wird. Ihr Rollstuhl wird für Sie nach der Landung am Zielflughafen, unmittelbar nach dem Verlassen des Flugzeugs bereitgestellt.
Anmerkung: Diese Dienstleistung steht auf Flügen von/nach Stockholm, Kopenhagen und Düsseldorf nicht zur Verfügung.
Liste der verbotenen Gegenstände im Handgepäck
Fluggäste dürfen an Bord des Luftfahrzeugs folgende Gegenstände nicht mitführen:
- Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind und die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
- Luftdruck- und CO 2 –Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. "Ball Bearing Guns",
- Signalpistolen und Startpistolen,
- Bogen, Armbrüste und Pfeile,
- Abschlussgeräte für Harpunen und Speere,
- Schleudern und Katapulte;
- Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
- spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
- Eisäxte und Eispickel,
- Rasierklingen,
- Teppichmesser,
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
- Schwerter und Säbel;
- Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, einschließlich:
- Brecheisen,
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen,
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
- Lötlampen,
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler;
- stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Baseball- und Softballschläger,
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
- Kampfsportgeräte;
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe;
- Flüssigkeiten, Gels und Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, die nicht ordnungsgemäß in einen Plastikbeutel eingepackt sind.
Liste der verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
Folgende Gegenstände dürfen im aufgegebenen Gepäck nicht mitgeführt werden:
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörpern,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
Rauchen an Bord
- Welche Flüge der JAT sind für Nichtraucher bestimmt?
Auf den Binnen-und internationalen Fluglinien der JAT ist Rauchen während des Flugs untersagt.
Shopping im Flugzeug
- Wo kann ich die Artikel sehen, die im Flugzeug verkauft werden?
Unser komplettes Sortiment zum Shopping im Flugzeug können Sie auf unserer Webseite sowie in der JAT-Revue, die sich vor Ihrem Sitz befindet, sehen.
- Wie kann man im Flugzeug bezahlen?
Sie können in bar oder mit Kreditkarte (DINERS) bezahlen.



