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Neue Sicherheitsregelungen an den Flughäfen in der EU

Information für Passagiere in Zusammenhang mit der neuen Verordnung für Flüssigkeiten

Die Europäische Union (EU) hat zum Schutz gegen mögliche Drohungen mit Flüssigsprengstoffen neue Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dadurch werden die Flüssigkeitsmengen, die nach der durchgeführten Sicherheitskontrolle an den Flughäfen in der EU und in der Schweiz als Handgepäck an Bord mitgeführt werden können, beschränkt.

Diese Regeln gelten für alle Passagiere (welche die Reise beginnen oder umsteigen), die von egal welchem Flughafen im Rahmen der EU-Länder und der Schweiz reisen, ungeachtet deren Reiseziel.

Das bedeutet, dass bei der Sicherheitskontrolle der Passagier und sein Gepäck in Hinsicht auf Flüssigkeiten, sowie alle anderen Artikel, die der Passagier an Bord nicht mitnehmen darf, zusätzlich kontrolliert wird.

Grundsätzlich wird der Passagier an den Flughäfen in der EU und der Schweiz das Recht haben, die im Duty-Free-Shop gekauften flüssigen Artikel, die in Einklang mit der EU-Verordnung verpackt sind, ins Flugzeug mitzunehmen. Darüber soll er sich auf jedem Flughafen in der EU und der Schweiz informieren.

Ähnliche Regeln gelten auch für den Duty-Free-Verkauf in den Flugzeugen der in der EU und der Schweiz registrierten Gesellschaften.

Der Passagier, der mit einem Flug der Jat Airways an einen Flughafen in der EU oder in der Schweiz kommt und seine Reise mit einem anderen Flug fortsetzt, wird zum anderen Flug die im Duty-Free-Shop außerhalb der Flughäfen in der EU und der Schweiz oder im Flugzeug gekauften Flüssigkeiten nicht mitnehmen können, falls diese die gemäß der EU - Verordnung erlaubte Menge überschreiten.

Er wird nur diejenigen Artikel mitnehmen können, deren einzelnes Volumen 100 ml nicht übersteigt und die zusammen mit allen anderen flüssigen Artikeln in seinem Handgepäck die gesamte erlaubte Menge, welche in einem entsprechenden Plastikbeutel mit maximal einem Liter (1 l) Fassungsvermögen verpackt ist, nicht überschreiten.

Die neuen Regeln gelten ab Montag, dem6. November 2006, an allen Flughäfen in der EU und in der Schweiz, während sie in Norwegen und Island nach Erhalt einer zusätzlichen Information angewandt werden.

Was ist neu?

Verpackung

Der Passagier darf geringe Mengen von Artikeln in flüssigem Zustand an Bord nehmen. Diese Flüssigkeiten müssen einzeln verpackt sein, mit einer Höchstfüllmenge von 100 ml pro Artikel.

Die Artikel müssen in speziellen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeuteln mit Reißverschluss verpackt sein, mit einer Höchstfüllmenge von einem Liter (1 l) pro Passagier. 


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Verfahren an den Flughäfen in der EU

Zur leichteren Überprüfung bei der Sicherheitskontrolle an den Flughäfen in der EU und der Schweiz muss der Passagier:

  • Alle Artikel, die Flüssigkeit enthalten, dem Sicherheitspersonal bei der Handgepäckkontrolle, zeigen,
  • Seine Jacke und/oder Mantel ausziehen, damit sie der Sicherheitskontrolle unterzogen werden,
  • die gesamte elektronische Ausrüstung einschließlich Laptop aus dem Handgepäck herausnehmen, damit sie der Sicherheitskontrolle unterzogen wird.


Was versteht man unter flüssigen Artikeln:

  • Wasser und andere Getränke, Suppen und Sirupe
  • Parfüms
  • Gels, einschließlich  Haargels und Duschgels
  • Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Mascaras, Sprays, Cremes, Lotionen und Öle
  • Alle Artikel in Druckbehältern, einschließlich Rasierschaum, sonstige Schäume und Deos
  • Eine Mixtur aus festen Substanzen und Flüssigkeiten
  • Alle anderen Artikel ähnlicher Eigenschaften (Konsistenz, Dichte, Festigkeit)

Was hat sich nicht geändert?

Der Passagier kann auch weiter mitnehmen:

  • Flüssigkeiten im Reisegepäck, gemäß den bisherigen Regeln,
  • Im Handgepäck: Medikamente, medizinische Artikel, Spezialnahrung, einschließlich Babynahrung, die während der Flugreise genutzt werden. Bei der Sicherheitskontrolle an den Flughäfen in der EU und der Schweiz kann man vom Passagier verlangen, zu beweisen, diese Artikel mit Grund mitgenommen zu haben und zu nutzen.

Falls die Flüssigkeiten, die im Duty-Free-Shop an den Flughäfen in der EU  und der Schweiz oder bei den Flügen mit Fluggesellschaften, die in der EU und der Schweiz registriert sind gekauft wurden, in spezielle versiegelte Beutel verpackt sind, dürfen sie vom Passagier nicht vor der Sicherheitskontrolle geöffnet werden. Andernfalls kann der Inhalt bei der Sicherheitskontrolle entzogen werden.

Bei Zweifel können sich die Passagiere für zusätzliche Informationen an die Jat Airways wenden.

 

Wichtig

Diese Regelung ist für die Passagiere verbindlich, die ihre Flugreise an einem der Flughäfen in der EU und der Schweiz antreten oder an einem der Flughäfen in der EU oder der Schweiz umsteigen .

Diese Regelung wird zur Zeit an den Flügen der Jat Airways an den Flughäfen in Serbien und an den Flughäfen außerhalb der EU und der Schweiz nicht angewandt.

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