Pflichten der Passagiere und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Der Passagier ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass zu besitzen und ihn vorzuzeigen, alle nötigen Visa und andere Unterlagen, die für das Bestimmungsland/Länder erforderlich sind, selbst zu beschaffen.
Jat Airways behält sich das Recht vor, dem Passagier, der die bestehenden Vorschriften nicht einhält oder dessen Dokumente nicht in Ordnung sind, die Beförderung zu verweigern.
Falls sich der Reisende wegen nichterfüllter Pass-, Zoll- oder anderen Formalitäten der Reisende beim Abflug verspätet, trägt die Jat Airways keinerlei Verantwortung für den eventuellen Schaden, der dem Passagier entstanden ist.
Reisen in der Business Class
Jat Airways hat eine Business C-Class für die Beförderung im Binnen - und internationalen Flugverkehr eingeführt.
Um einen höheren Dienstleistungsstandard am Boden und im Flugzeug anzubieten wird den Geschäftsreisenden Folgendes angeboten:
- Separate Schalter für das Check-In an den Flughäfen,
- Vorteile beim Boarding,
- Komfortablere Unterkunft an Bord,
- Ausgesuchte Speisen und Getränke und größere Menge gratis Gepäck sowie,
- Einen Sonderwarteraum für Passagiere, wo dafür Bedingungen vorhanden sind.
Spezielle Kategorien von Passagieren – allgemeine Bedingungen
- Kinder ohne Begleitung
Kinder bis zu 11 Jahren, die allein, ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, haben bei den Flügen mit der Jat Airways den Status von Kindern ohne Begleitung.
Bereits bei der Buchung des Flugtickets müssen Sie hervorheben, dass Sie das Kind ohne Begleitung auf die Reise schicken, sich über unsere Transportbedingungen informieren und nach den Anweisungen vorgehen.
Gemäß Vorschriften der Jat Airways, können Kinder allein, ohne Begleitung keine Flugreise antreten:
- Wenn sie jünger als 5 Jahre sind, auf Binnen- und internationalen Linien;
- Wenn sie jünger als 7 Jahre sind, bei auf Langstreckenlinien.
In einem solchen Fall kümmert sich die Jat Airways um einen Begleiter, das Personal STW/STD und für diese Dienstleistung bezahlen die Eltern/ Pflegeeltern dem Begleiter das Ticket für einen einfachen Flug.
Die Zahl der Kinder, die ohne Begleitung aufgenommen werden, ist beschränkt und es ist eine Bestätigung der Jat Airways für die gesamte Reise erforderlich.
Die Eltern/Pflegeeltern, die das Kind ohne Begleitung auf die Reise schicken, sind verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen und die "Erklärung für das Kind ohne Begleitung" – die sie von uns bekommen werden, auszufüllen.
Für alle eingehendere Informationen können Sie sich an alle Jat Airways -Geschäftsstellen im Lande und Vertretungen im Ausland oder an unsere bevollmächtigten Reisebüros wenden.
- Beförderung von Behinderten
Jat Airways widmet der Beförderung behinderter Passagiere besondere Aufmerksamkeit.
Als behinderte Passagiere werden diejenigen Personen angesehen, die sich als solche bei der Buchung und dem Kauf des Tickets deklarieren, egal ob sie das selbst tun, das jemand in deren Namen tut, oder wenn es offensichtlich ist.
Zum sicheren Transport müssen wir rechtzeitig informiert sein, damit wir genug Zeit haben, alle Maßnahmen zu treffen, damit der behinderte Passagier sicher ans Ziel kommt.
Sie sollen uns darüber informieren und hervorheben, falls Sie meinen, dass der Flugtransport zur Verschlechterung oder Komplikationen der Krankheit (Herz und Lungenkranke, operierte oder liegende Kranke, Kranke mit diversen Verletzungen und Brüchen usw.) führen könnte.
- Transport von Haustieren (PETC/AVIH)
Falls er vorher angekündigt und genehmigt ist, ist der Transport von Haustieren an allen regelmäßigen Fluglinien der Jat Airways erlaubt.
Das Haustier muss in einem entsprechenden Käfig (Korb) aus festem Stoff (Plastik, Fiberglas, Holz, Metall u.), mit wasserdichtem Boden untergebracht sein. Die Dimensionen des Käfigs sollen ermöglichen, dass das Tier es bequem hat. Der Käfig wird vom Passagier, dem Haustierbesitzer, beschaffen.
Der Besitzer ist außerdem verpflichtet, einen gültigen tierärztlichen Ausweis für das Tier zu haben, und die Vorschriften der Länder, in/über die, oder aus denen das Haustier transportiert wird, zu kennen und sie einzuhalten.
Allein kleine Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel) können für die Beförderung an Bord aufgenommen werden, unter der Voraussetzung, dass das Gesamtgewicht des Tiers und Käfigs 10 Kilogramm nicht überschreitet. Die Zahl der Haustiere, die an Bord transportiert werden, ist beschränkt.
Haustiere (Hunde, Katzen), deren Gewicht mit dem Käfig 10 Kg üerschreitet, werden im Gepäckabteil des Flugzeugs, das unter Druck steht und geheizt wird, aufgenommen.
Reisegepäck
- Abgegeben (eingetragen)
Die Beförderung von persönlichen Sachen der Passagiere ist im Flugpreis inbegriffen.
Das Gepäck des Passagiers darf nur diejenigen Sachen enthalten, die für persönlichen Bedarf, Tragen und Benutzung während der Reise erforderlich sind.
Die erlaubte Gepäckmenge hängt vom Flugpreis ab, den der Passagier bezahlen wird.
Der bezahlte Tarif für die höhere Flugklasse erlaubt auch eine größere Menge von gratis Gepäck.
Auf den Linien von Jat Airways wird der Transport dieses Gepäcks nach Gewicht vorgenommen.
Gemäß bezahlter Flugklasse haben die Passagiere das Recht auf 40 Kg Gepäck in der Business Class bzw. 30 Kg in der Economy Class. Kinder zwischen 2-12 haben das Recht auf dieselbe Menge Gepäck wie Erwachsene. Kinder unter 2 Jahren haben das Recht auf 10 Kg gratis Gepäck.
Bei Reisen in die USA und Kanada, wo mehrere Fluggesellschaften die Beförderung durchführen, wird das Gepäck stückweise transportiert.
Falls auf dem Abflug-Flughafen selbst festgestellt wird, dass der Passagier mehr Gepäck als erlaubt hat, ist er verpflichtet, für das Übergepäck vor Ort zu bezahlen und bekommt dafür einen entsprechenden Beleg.
- Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck nicht befördert werden dürfen (bzw. für welche die Fluggesellschaft keine Haftung übernehmen wird)
Im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände nicht befördert werden: zerbrechliche Gegenstände, leicht-verderbliche Stoffe, Geld, Schmuck, Gegenstände aus Edelmetallen, Computer, hochtechnologische Gegenstände, Wertpapiere, Obligationen und andere Wertsachen, Geschäftsunterlagen, Pässe und andere persönliche Ausweise und Unterlagen.
Falls irgendein von oben aufgeführten Gegenständen doch im aufgegebenen Gepäck befördert werden sollte, wird die JAT Airways keine Haftung für eventuellen Verlust oder eventuelle Beschädigung übernehmen.
- Handgepäck (nichtabgegeben)
Das Gepäck, das der Passagier mit an Bord führt und um das er sich selbst kümmert, wird nicht zur erlaubten Menge des abgegebenen Gepäcks mitgerechnet.
Aus Gründen der Sicherheit und Bequemlichkeit an Bord, ist dem Passagier erlaubt, nur ein Handgepäck zu haben, dessen Gesamtdimensionen 115 cm und das Gewicht nicht 8 Kg überschreiten.
Persönliche Sachen können auch mitgeführt werden, wie: Handtasche, Mantel, Regenschirm, Stock, Kinderwagen u.
- Sondergepäck
Zum Transport von Sondergepäck gehören: Transport leicht zerbrechlicher und kostbarer Gegenstände, wichtiger Dokumente u.
Der Passagier hat eine solche Art Gepäck bereits bei der Buchung anzumelden und erst nach Bewilligung seitens der Jat Airways, kann ein solches Gepäck zur Beförderung angenommen werden.
Für alle weitere Informationen wenden Sie sich an unsere nächste Geschäftsstelle, Vertretung oder an den bevollmächtigten Agenten.
WICHTIG:
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Waffen jeglicher Art: Hieb -, Stich-; Schusswaffen, Kinderspielzeug, das richtigen Waffen ähnlich sieht, an Bord mitzuführen. Der Passagier ist verpflichtet, sich darüber selbst zu informieren und mit uns Verbindung aufzunehmen, um genaue Transportbedingungen zu erfahren, damit er am Abflug-Flughafen keine Probleme hat.
Folgende Gegenstände dürfen im aufgegebenen Gepäck nicht mitgeführt werden:
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörpern,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
Informationen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen
Zur Personenbeförderung eingesetzte Maschinen unterliegen strengen Sicherheitsmaßnahmen. Die Fluggäste werden daher gebeten sich rechtzeitig darüber zu informieren welche Artikel an Bord nicht mitgenommen werden dürfen.
Gefährliche Gegenstände, die nicht befördert werden dürfen
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme von unten aufgeführten gefährlichen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck. Unter bestimmten Umständen gelten für diese Regelung jedoch Ausnahmen.
Die Liste der verbotenen Artikel ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden. Für bestimmte Flüge können weitere Vorschriften gelten.
Darüber hinaus sind nationale Vorschriften und die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten:
- Explosivstoffe, Munition (Patronen für Waffen), Feuerwerkskörper, Leuchtraketen
Nur als 1.4S, UN0012 oder UN0014 klassifizierte Munition darf unter bestimmten Umständen befördert werden. Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen ist verboten. Schwarzpulver darf keinesfalls befördert werden. - Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol
- Akten- und Diplomatenkoffer mit Alarmvorrichtung
- Primäre (nicht wieder aufladbare) Lithium-Batterien und –Zellen; ausgenommen sind Batterien von Mobiltelefonen und Laptops (wieder aufladbar)
- Entzündliche, nicht entflammbare, tiefgekühlte und giftige Treibgase wie z. B. Campinggas, Campingöfen
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten können (z. B. für Testzwecke)
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeit, z. B. Feuerzeugbenzin*, Farben, Lacke, Reinigungsmittel, Verdünner
- Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer (eine Schachtel sicher verpackten Streichhölzer ist pro Fluggast jedoch erlaubt); Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Alkali-Batterien und Nassbatterien
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen welche nicht auslaufsichere Batterien (Nassbatterien) verwenden
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher, Butangasflaschen, Gasflaschen, Kohlendioxidbehälter zur Mineralwasserbereitung
- Schockgeräte wie Elektroschockwaffen, Taser-Waffen und Schockstäbe
- Stark magnetische Materialien und andere als gefährlich einzustufende Stoffe
- Sauerstoff (Flüssiggas) für medizinische Zwecke
*Feuerzeuge
Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es
- für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist
- mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert wird, befühlt ist
Verboten ist die Mitnahme von:
- allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck
- sogenannten Zippo-Feuerzeugen
- mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen
- "Blue flame"- Feuerzeugen und Zigarrenanzündern
- Feuerzeugbenzin
- Nachfüllpatronen
Um ausführlichere Informationen zu erhalten, werden unsere Fluggäste gebeten die JAT Airways Geschäftsstellen im In- oder Ausland zu kontaktieren.
Liste der verbotenen Gegenstände im Handgepäck
Fluggäste dürfen an Bord des Luftfahrzeugs folgende Gegenstände nicht mitführen:
- Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind und die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
- Luftdruck- und CO 2 –Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. "Ball Bearing Guns",
- Signalpistolen und Startpistolen,
- Bogen, Armbrüste und Pfeile,
- Abschlussgeräte für Harpunen und Speere,
- Schleudern und Katapulte;
- Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
- spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
- Eisäxte und Eispickel,
- Rasierklingen,
- Teppichmesser,
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
- Schwerter und Säbel;
- Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, einschließlich:
- Brecheisen,
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen,
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
- Lötlampen,
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler;
- stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Baseball- und Softballschläger,
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
- Kampfsportgeräte;
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe;
- Flüssigkeiten, Gels und Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, die nicht ordnungsgemäß in einen Plastikbeutel eingepackt sind.







